Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONLOGIST GmbH für Dienstleister als Plattform-Nutzer 

1 Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden folgende Begriffe verwendet:

1.1 Bei einem Transport auf eigener Achse werden Kraftfahrzeuge („Kfz“) von einem Fahrer gefahren.

1.2 Bei einem Transport auf fremder Achse werden Kfz auf Autotransporter verladen.

1.3 Auftraggeber sind national oder international agierende Unternehmen, die u.a. Kfz transportieren (z.B. Autovermietungen, Leasingunternehmen, Autohersteller, Autohäuser etc.).

1.4 Dienstleister sind sowohl Gewerbetreibende, die Kfz auf eigener Achse transportieren, als auch regional, national oder international tätige Transportunternehmen und Speditionen, welche Kfz auf eigener und/oder auf fremder Achse transportieren.

2 Allgemeiner Vertragsgegenstand

Die ONLOGIST GmbH („ONLOGIST“) erbringt softwaregestützte Dienstleistungen zur Unterstützung des Ein-/Verkaufs von Transportleistungen auf eigener und auf fremder Achse, insbesondere Vermittlungsleistungen im Hinblick auf das Zustandekommen von Transportverträgen zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Dabei stellt ONLOGIST Auftraggebern und Dienstleistern eine digitale Plattform als

„Marktplatz“ für die Annahme und Vergabe von Transportaufträgen („ONLOGIST-Plattform“) zur Verfügung.

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen von ONLOGIST („ONLOGIST-Dienste“) und gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung (vgl. Ziff. 14.1) für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die zwischen ONLOGIST und den Dienstleistern zustande kommen, sofern sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Nutzung der ONLOGIST-Dienste durch die Auftraggeber wird durch eigenständige AGB geregelt.

3 Vermittlungsleistungen von ONLOGIST

3.1 ONLOGIST bietet Dienstleistern die Möglichkeit sich für die Nutzung der ONLOGIST-Plattform zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung wählt der Dienstleister, ob die durch ihn zukünftig durchzuführenden Transportaufträge über von GAYEN & BERNS • HOMANN GmbH, Versicherungsmakler, Börsenbrücke 6, 20457 Hamburg (Partner-Versicherungsmakler von ONLOGIST) vermittelte Versicherungen versichert werden oder er selbst für angemessenen Versicherungsschutz sorgt. Die Kosten und weiteren Bedingungen des durch den Partner-Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsschutzes sind auch der ONLOGIST-Plattform zu entnehmen.

Entscheidet sich der Dienstleister für die Versicherung über den Partner-Versicherungsmakler, ist er automatisch und vorbehaltlich eines späteren Widerrufs durch einzelne Auftraggeber von sämtlichen Auftraggebern für die generelle Durchführung von Transportaufträgen freigeschaltet. Andernfalls erfolgt eine individuelle Freischaltung des betreffenden Dienstleisters durch die Auftraggeber nach entsprechender Bewerbung durch den Dienstleister (vgl. Ziff. 4.8). Die individuelle Freischaltung steht im Ermessen der Auftraggeber, ein Anspruch besteht nicht.

Nach erfolgter Registrierung bietet ONLOGIST dem Dienstleister durch Nutzung der von ONLOGIST über die ONLOGIST-Plattform bereitgestellten Funktionen u.a. folgende Dienste („ONLOGIST-Dienste“) an:

  • die Möglichkeit zur Bewerbung bei Auftraggebern zur generellen Durchführung von Kfz-Transporten, sofern Versicherung über den Partner-Versicherungsmakler nicht gewünscht wird und somit keine automatische Freischaltung erfolgt (vgl. vorstehend S. 1 und S. 2);

  • Zentrale Übersicht der über die ONLOGIST-Plattform zu vergebenden Transportaufträge derjenigen Auftraggeber, für die der jeweilige Dienstleister freigeschaltet ist;

  • Ermöglichung der Abgabe von Angeboten auf die über die ONLOGIST-Plattform zu vergebenden Transportaufträge derjenigen Auftraggeber, für die der jeweilige Dienstleister freigeschaltet ist;

  • Unterstützung bei der Ausführung der vermittelten Transportaufträge durch Zurverfügungstellung eines Telefon- und E-Mail-Services (Support), wobei kostenpflichtige Supportleistungen als solche gekennzeichnet und nach ihrer Inanspruchnahme zu bezahlen sind;

  • Technische Unterstützung bei der Rechnungserstellung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber;

  • Möglichkeit der Versicherung für über die ONLOGIST-Plattform zustande gekommene Transportaufträge über den Partner-Versicherungsmakler von ONLOGIST im Rahmen der eigens für die Nutzung von ONLOGIST entworfenen Police, sofern dies im Registrierungsprozess bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vom Dienstleister in seinem Nutzerprofil (Account) angelegt wird. Die Einzelheiten (insb. Kosten) der Versicherung ergeben sich aus den allgemeinen und für den konkreten Transportauftrag geltenden Versicherungsbedingungen, welche der Versicherer bestimmt und auf der ONLOGIST-Plattform für Dienstleister hinterlegt. Die Versicherungsbedingungen werden im Rahmen der Vergabe eines Transportauftrags auf der ONLOGIST-Plattform von dem Partner-Versicherungsmakler zur Einsichtnahme bereitgestellt.

3.2 Das Leistungsangebot von ONLOGIST beschränkt sich gegenüber dem Dienstleister ausschließlich auf die ONLOGIST-Dienste. Es wird klarstellend darauf verwiesen, dass Dienstleister in keinem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch gegen ONLOGIST gerichtet auf das Zustandekommen eines Transportauftrages haben und nichts in diesen AGB in der Weise ausgelegt werden kann, dass ONLOGIST für das Nichtzustandekommen eines solchen Vertrages haftet. Auf der anderen Seite hat auch ONLOGIST keinen Anspruch gegen den Dienstleister gerichtet auf die Annahme von Transportaufträgen.

3.3 ONLOGIST wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Auftraggebern und den Dienstleistern geschlossenen Transportverträge und übernimmt daher auch keine Haftung für Schäden, Nachteile oder Verluste, die aus einer Verletzung der Pflichten der Parteien oder aufgrund des Inhalts dieser Transportverträge entstehen.

3.4 Der Anspruch des Dienstleisters auf Nutzung der ONLOGIST-Plattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. ONLOGIST ist berechtigt Leistungen in angemessenem und/oder erforderlichem Umfang zeitweilig einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). ONLOGIST wird sich in einem solchen Fall nach Kräften darum bemühen, die Einschränkungen für den Auftraggeber möglichst gering zu halten. Die Haftungsbeschränkungen in Ziff. 8 bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

3.5 Abnahme, Bewertung 

Der Dienstleister erbringt ordnungsgemäße Transportleistungen gemäß den Bestimmungen des mit dem jeweiligen Auftraggeber zustande gekommenen Transportvertrages sowie, soweit daneben anwendbar, den jeweils einschlägigen Gesetzen.

Der Dienstleister hat durchgeführte Transportaufträge spätestens innerhalb von 24 Stunden gerechnet ab der vom Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung des Auftrags festgelegten spätesten Ankunftszeit über die ONLOGIST-Plattform als „ausgeliefert“ zu markieren. ONLOGIST behält sich vor, dies nach Ablauf der 24 Stunden selbst vorzunehmen, sofern der Auftraggeber den Transportauftrag gegenüber ONLOGIST als erfolgreich durchgeführt bestätigt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine ordnungsgemäß erbrachte und vom Dienstleister als „ausgeliefert“ gekennzeichnete Transportleistung abzunehmen, d.h. nach der Ausführung eines Transportauftrags bis spätestens 48 Stunden – gerechnet ab der im Auftrag angegebenen spätesten Ankunftszeit – den Auftrag über die ONLOGIST-Plattform als „angekommen“ zu kennzeichnen (Abnahme). Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn Mängel bestehen, welche vom Auftraggeber innerhalb von 48 Stunden – gerechnet ab der im Auftrag angegebenen spätesten Ankunftszeit – gegenüber dem Dienstleister über die ONLOGIST-Plattform zu rügen sind. Sofern die Eintragung von Kilometerstand, Zeiten und Kennzeichen Bestandteil des Auftrags ist, beginnt die vorgenannte 48-Stunden-Frist nach erfolgter Eintragung der entsprechenden Daten. Die 48-Stunden-Frist verlängert sich entsprechend, sofern und soweit innerhalb der Frist Samstage, Sonntage oder gesetzliche Feiertage (in Hamburg) liegen.

Ist weder eine Mängelrüge noch eine ausdrückliche Abnahme der durch den Dienstleister als „ausgeliefert“ gekennzeichneten Transportleistung durch den Auftraggeber erfolgt, wird der Transportauftrag nach Ablauf der vorgenannten Frist von ONLOGIST automatisch als „angekommen“ gekennzeichnet und die Transportleistung gilt damit als durch den Auftraggeber abgenommen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen eines von ihm beauftragten Dienstleisters über ONLOGIST zu bewerten. Die Bewertung hat aufgrund nachprüfbarer Umstände zu erfolgen, ist in sachlicher Weise zu formulieren und ist für andere Auftraggeber sichtbar.

Über die ONLOGIST-Plattform wird eine automatisierte Übersicht der bisherigen Dienstleistungskennzeichen eines Dienstleisters dargestellt, die für die Auftraggeber sichtbar ist. Hierbei werden grundsätzlich auch Bewertungen und darüberhinausgehende Beschwerden von Auftraggebern - auf deren Inhalt ONLOGIST keinen Einfluss hat – berücksichtigt.

3.6 Vergütungsanspruch des Dienstleisters 

Der Dienstleister vereinbart mit dem jeweiligen Auftraggeber im Rahmen der Vergabe von Transportaufträgen über ONLOGIST ein Entgelt für die Durchführung des Transportauftrags. ONLOGIST nimmt keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Im Rahmen der Vereinbarung der Vergütung für die Durchführung des Transportauftrags hat der Dienstleister zu beachten, dass auch Kosten für die Versicherung des jeweiligen Transports durch den Dienstleister anfallen (können) und die Möglichkeit besteht, dass er im Rahmen der Verrechnung der Ansprüche im Ergebnis keinen Gewinn macht. ONLOGIST steht in keinem Fall für einen negativen Gesamtsaldo auf Seiten des Dienstleisters im Rahmen der Durchführung eines Transportauftrags ein.

3.6.1 Abrechnung

Auftraggeber legen grundsätzlich vor Auftragserstellung fest, ob in Bezug auf die Leistungsabrechnung durchgeführte Transportaufträge durch den Leistungserbringer, also durch den Dienstleister in Form von Rechnungslegung oder durch den Leistungsempfänger, also durch den Auftraggeber durch Erteilung von Gutschriften erfolgt.

Der Dienstleister erklärt sich in diesem Fall grundsätzlich mit einer Abrechnung durch den Auftraggeber mittels Gutschrift einverstanden. Diese gilt mit Akzeptanz dieser AGB und für den Fall, dass der jeweilige Auftraggeber diese grundsätzlich festlegt als zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 UStG vereinbart.

Im Falle der Leistungsabrechnung durch den Leistungserbringer, also Rechnungslegung durch den Dienstleister, kann dieser nach Abnahme einer Transportleistung jederzeit den durchgeführten und als "angekommen" gekennzeichneten Transportauftrag gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber unter Verwendung der auf der ONLOGIST-Plattform zur Verfügung gestellten technischen Hilfsvorrichtungen abrechnen. Erfolgt keine Abrechnung innerhalb von 3 Monaten gerechnet ab Kennzeichnung des Transportauftrags als „angekommen“, erfolgt die Abrechnung per Gutschrift durch den Auftraggeber.

Im Falle der Leistungsabrechnung durch den Leistungsempfänger, also Erteilung einer Gutschrift durch den Auftraggeber, erstellt ONLOGIST im Namen und für Rechnung des Auftraggebers regelmäßig Gutschriften über alle offenen und zur Abrechnung freigegebenen Aufträge. Eine entsprechende Beauftragung von ONLOGIST durch den Auftraggeber gemäß §§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG erfolgt im Rahmen der AGB von ONLOGIST durch den jeweiligen Auftraggeber.

Der Dienstleister erhält im Rahmen seiner Rechnungserstellung, bzw. im Zusammenhang mit erhaltenen Gutschriften über die ONLOGIST-Plattform eine Kopie der Abrechnung für seine Unterlagen. Darüber hinaus ist die über die ONLOGIST-Plattform erstellte Abrechnung und hierfür hochgeladene Aufwendungsbelege 30 Tage über die ONLOGIST-Plattform abrufbar. ONLOGIST ist darüber hinaus nicht verpflichtet Abrechnungen sowie Informationen zu getätigten Aufwendungen zu speichern.

3.6.2 Factoring

ONLOGIST kooperiert im Rahmen der Abwicklung von über die ONLOGIST-Plattform generierten Zahlungsansprüchen mit dem Factoring-Unternehmen

RHD Rechnungsstelle AG, Am Wall 96-98, 28195 Bremen (Factor).

Im Rahmen des Registrierungsprozesses wird ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Factor unter Offenlegung der Vertragsbedingungen des Factors geschlossen. Alle Konditionen wie insbesondere Gebühren können dort entsprechend von dem Dienstleister eingesehen werden.

Der Dienstleister wählt im Zeitpunkt der Rechnungserstellung über die ONLOGIST-Plattform, bzw. für den Fall, dass er von Auftraggebern Gutschriften erhält, im Rahmen der Festlegung der Grundeinstellungen seines Dienstleister-Accounts zwischen Vorfinanzierungs-, Fälligkeitsfactoring und sonstigen Angeboten des Factors und tritt seine sämtlichen über das ONLOGIST-Portal generierten Zahlungsansprüche (einschließlich etwaig vom Dienstleister getätigter Auslagen) gegen den Auftraggeber auf Basis des geschlossenen Factoring-Vertrags an den Factor ab.

Auf die umfassende Abtretung von Zahlungsansprüchen an den Factor wird hingewiesen. Es ist zu beachten, dass die erneute Abtretung von Zahlungsanspruch an einen Dritten (z.B. im Rahmen der Nutzung sonstiger Plattformen, die nach dem Vorbild von ONLOGIST die Abtretung künftiger Forderungen vorsehen) einen Vertragsbruch gegenüber dem Factor darstellen kann und insoweit Schadenersatzansprüche des Factors entstehen können.

Die Einbeziehung des Factors ist für den Dienstleister im Rahmen der Nutzung von ONLOGIST verpflichtend.

Der Partner-Versicherungsmakler von ONLOGIST, soweit der Dienstleister über diesen die Versicherung bezieht, und ONLOGIST treten ihre Zahlungsansprüche gegen den Dienstleister (Anspruch aufgrund der evtl. Inanspruchnahme von Versicherungsschutz und Provisionsanspruch ONLOGIST) ebenfalls an den Factor ab.

Der Factor ist zur Verrechnung sämtlicher an ihn abgetretenen Zahlungsansprüche (Vergütungsanspruch Dienstleister, evtl. Anspruch Partner-Versicherung, Provisionsanspruch ONLOGIST gemäß Ziff. 6) berechtigt.

Der Factor begleicht den abgetretenen, um die Provision von ONLOGIST und ggf. die Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsschutz verringerten Zahlungsanspruch des Dienstleisters durch Überweisung auf das vom Dienstleister bei seiner Registrierung angegebene Konto gemäß dem zwischen dem Factor und dem Dienstleister über ONLOGIST zustande kommenden Factoring-Vertrages.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der konkret vereinbarten Konditionen eines Transportauftrags auch ein Zahlungsanspruch des Factors gegen den Dienstleister entstehen kann, wenn der Anspruch der Partner-Versicherung den Vergütungsanspruch des Dienstleisters übersteigt.

3.7 Für den Fall, dass gemäß Transportvertrag angefallene Auslagen in Rechnung gestellt werden sollen, sind diese zuvor durch den Auftraggeber freizugeben. In Abweichung von Ziff. 3.6 kann die entsprechende Transportleistung gegenüber dem Auftraggeber erst nach Freigabe der angefallenen Auslagen durch den Auftraggeber abgerechnet werden. Auslagen hat der Dienstleister als Nebenleistungen unter Angabe der Nettobeträge und Hochladen einer Nachweiskopie (z.B. Scan der Rechnung) im Rahmen der ordentlichen Rechnungsstellung abzurechnen.

3.8 ONLOGIST erstellt zur Vereinfachung des buchhalterischen Aufwands der Dienstleister in Abstimmung mit den jeweiligen Auftraggebern regelmäßig eine Zusammenfassung aller von den entsprechenden Dienstleistern an einen Auftraggeber gestellten Rechnungen (Debitorenbuchhaltung).

3.9 Per berechtigter (d.h. im Transportvertrag bestimmter) Storno-, bzw. Rabattanfragen können Auftraggeber nach Zustandekommen eines Auftrags nachträglich eine Stornierung oder eine Preisermäßigung beim Dienstleister anfragen. Der Dienstleister hat nach Erhalt einer Storno-, bzw. Rabattanfrage 20 Bankarbeitstage Zeit, diese zu beantworten. Dem Dienstleister wird dabei die Möglichkeit eingeräumt, Kosten geltend zu machen, bzw. Gegenvorschläge zu unterbreiten. Wenn der Dienstleister Kosten geltend machen möchte, bzw. einen Gegenvorschlag unterbreitet, hat wiederum der Auftraggeber die Möglichkeit innerhalb von 20 Bankarbeitstagen die Kosten bzw. den Gegenvorschlag zu akzeptieren oder seinerseits einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Sofern der Auftraggeber bzw. der Dienstleister auf eine Storno-, bzw. Rabattanfrage oder auf einen Gegenvorschlag nicht innerhalb von 20 Bankarbeitstagen reagiert, gilt die Anfrage bzw. der Gegenvorschlag jeweils als angenommen. Bei Nichteinigung wird auf der ONLOGIST-Plattform letztendlich die vom Auftraggeber eingestellte Storno-, bzw. Rabattanfrage als akzeptiert erfasst. ONLOGIST wird sich jedoch im Falle einer Nichteinigung unter Berücksichtigung des Transportauftrags und des hinterlegten Transportvertrags soweit geboten und zumutbar um eine einvernehmliche Einigung der Vertragsparteien bemühen.

4 Registrierung, Zugangsdaten, Bewerbung

4.1 Die Nutzung der ONLOGIST-Dienste setzt die Registrierung des Dienstleisters, ggf. seiner betreffenden Mitarbeiter sowie die damit jeweils verbundene Einrichtung persönlicher Accounts voraus. Der Dienstleister trägt in dem/n von ONLOGIST für ihn errichteten Account/s die für die Veröffentlichung und Vergabe von Kfz-Transportaufträgen notwendigen Daten ein. Nach Überprüfung der vom Dienstleister angegeben Daten auf deren Vollständigkeit schaltet ONLOGIST den bzw. die Account/s frei. Eine Überprüfung von Daten und die anschließende Freischaltung des Dienstleisters - nach vorübergehender Inaktivierung - findet im Übrigen auch statt, wenn ein Dienstleister die im Rahmen seiner Registrierung angegebenen Daten später ändert.

4.2 Eine Überprüfung der vom Dienstleister sowie vom Auftraggeber bei deren Registrierung hinterlegten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgt durch ONLOGIST nicht. Für die vom Dienstleister und Auftraggeber eingegebenen Daten und hinterlegten Dokumente haften ausschließlich jeweils diese. ONLOGIST sichtet lediglich stichprobenartig und unverbindlich solche Daten auf Plausibilität. ONLOGIST übernimmt somit keine Haftung insbesondere für Nachteile, Schäden und Kosten, die dadurch entstehen, dass die vom Dienstleister sowie vom Auftraggeber angegebenen Daten nicht korrekt sind. Accounts mit fehlerhaften Daten können von ONLOGIST gesperrt werden. Die berechtigte Annahme bzgl. der Fehlerhaftigkeit von Daten ist in diesem Zusammenhang ausreichend.

4.3 Der Dienstleister ist verpflichtet sicherzustellen, dass die im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten stets aktuell und zutreffend sind und haftet auch dafür alleine. ONLOGIST übernimmt keine Haftung insbesondere für Nachteile, Schäden oder Kosten, die aus einer Verletzung dieser Pflicht durch den Dienstleister entstehen. ONLOGIST kann von dem Dienstleister jederzeit eine Bestätigung der Richtigkeit seiner Angaben sowie zusätzliche Informationen, Dokumente oder andere Nachweise, insbesondere im Rahmen der Registrierung, verlangen, die dieser ONLOGIST unverzüglich zukommen lassen muss.

4.4 Der/die von ONLOGIST für den Dienstleister, bzw. für dessen jeweilige Mitarbeiter angelegte/n Account/s ist/sind nicht übertragbar.

4.5 ONLOGIST behält sich das Recht vor, einen Account einer nicht vollständig durchgeführten Registrierung nach einer angemessenen Zeit zu löschen.

4.6 Der Dienstleister darf die ihm von ONLOGIST zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Die Weitergabe an Mitarbeiter zu dienstlichen Zwecken ist gestattet, wenn und soweit vertraglich sichergestellt ist, dass die zugrundeliegenden AGB von diesen beachtet werden. Der Dienstleister lässt sich das Verschulden seiner Mitarbeiter zurechnen.

4.7 Der Dienstleister ist dazu verpflichtet, ONLOGIST unverzüglich darüber zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.

4.8 Mit Ausnahme von Dienstleistern, die aufgrund der Inanspruchnahme der Partner Versicherung von ONLOGIST ohne weiteres vom Auftraggeber akzeptiert werden, müssen sich Dienstleister nach erfolgter Registrierung beim Auftraggeber generell für die Durchführung von Kfz-Transporten bewerben, um am Auktions- und Angebotsverfahren teilnehmen zu können. Nach Akzeptanz durch den Auftraggeber können sich die Dienstleistungsunternehmen dann auf die vom Auftraggeber konkret zu vergebenden Kfz-Transportaufträge bewerben. Auftraggeber können Dienstleister jederzeit ohne die Angabe von Gründen einseitig sperren.

Eine Bewerbung im vorgenannten Sinne kann u.U. auch nach erfolgter Änderung der im Registrierungsprozess angegebenen Daten erforderlich werden; dies gilt insbesondere, wenn und soweit Daten geändert werden, die darauf schließen lassen, dass aus Sicht eines ordentlichen Geschäftsmanns die zuverlässige Durchführung von Transportaufträgen durch den entsprechenden Dienstleister nicht ohne weiteres gewährleistet erscheint.

4.9 Im Zuge des Registrierungsprozesses wird ONLOGIST die notwendigen Stammdaten des Dienstleisters an den Factor übermitteln (vgl. Ziff. 3.6 und 10.2). ONLOGIST wird den Dienstleister per E-Mail auffordern, sich beim Factor zu registrieren. Die Freischaltung des Accounts auf der ONLOGIST-Plattform kann erst nach erfolgreicher Registrierung des Dienstleisters beim Factor sowie Abschluss des Factoring-Vertrags mit dem Factor erfolgen. Die Bestätigung der erfolgreichen Registrierung des Dienstleisters beim Factor erhält ONLOGIST auf elektronischem Weg direkt vom Factor.

5 Zustandekommen der vom Auftraggeber zu vergebenden Kfz-Transportaufträge, Schadensfallregulierung

5.1 Transportaufträge mittels Nutzung der ONLOGIST-Plattform kommen wie folgt zustande:

  • Bieterverfahren

  • Direktvergabe

5.2 Platzierung eines Auftrags durch den Auftraggeber 

Der Auftraggeber hinterlegt den jeweiligen Transportvertrag/Transportrahmenvertrag über die Ausführung des zu vergebenden Transportauftrages auf der ONLOGIST-Plattform. Der Dienstleister akzeptiert den vom Auftraggeber hinterlegten Transportvertrag mit Abgabe eines verbindlichen Angebots oder der Annahme eines Angebots des Auftraggebers. Im Falle der Verwendung von Transportrahmenverträgen muss der vom Auftraggeber hinterlegte Transportrahmenvertrag vom Dienstleister akzeptiert werden. ONLOGIST nimmt auf die Vertragsinhalte des jeweiligen Transportvertrags/Transportrahmenvertrags keinen Einfluss, insbesondere überprüft ONLOGIST den zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister zustande kommenden Transportvertrag/Transportrahmenvertrag weder inhaltlich noch auf seine Wirksamkeit oder in sonstiger Hinsicht und übernimmt keine Haftung für Nachteile, Schäden und Kosten, die im Rahmen der Durchführung eines Transportauftrages entstehen.

5.3 Bieterverfahren 

Veröffentlicht der Auftraggeber mittels der ONLOGIST-Plattforme einen Transportauftrag im Bieterverfahren, so gibt er eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Abschluss des hinterlegten Transportvertrages über diesen Auftrag durch die Dienstleister ab. Dabei bestimmt der Auftraggeber eine Frist, binnen derer verbindliche Angebote von Dienstleistern abgegeben werden können („Laufzeit“). Dienstleister können ihr verbindliches Angebot zeitlich befristen – solange ist es bindend.

Mit der Abgabe eines Angebotes für die Durchführung eines Transportauftrages auf fremder Achse bestätigt der Dienstleister, dass er über eine gültige Güterkraftverkehrslizenz für die Durchführung des Transportauftrages verfügt, sofern eine solche (z.B. aufgrund des maximal zulässigen Gesamtgewichts seines Fahrzeugs zzgl. Anhänger) gesetzlich gefordert wird.

Am Ende der Laufzeit erfolgt die automatische Annahme des Angebots nach vom Auftraggeber definierten Kriterien, wodurch der hinterlegte Transportvertrag mit dem betreffenden Dienstleister zustande kommt.

Dem Auftraggeber steht es frei, während der Laufzeit ein verbindliches Angebot von einem Dienstleister anzunehmen, wodurch das Bieterverfahren beendet wird. Der Transportauftrag kommt in diesem Fall mit dem von dem Auftraggeber direkt ausgewählten Dienstleister zu den Bedingungen des verbindlichen Angebots und des hinterlegten Transportvertrags zustande.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag auch während der Laufzeit zu stornieren und das Bieterverfahren auf diese Weise zu beenden. Nach Beendigung des Bieterverfahrens kann der Auftraggeber den Transportauftrag Dienstleistern per Direktvergabe (vgl. Ziff. 5.4) anbieten.

Des Weiteren hat der Auftraggeber die Möglichkeit einen Transportauftrag als verbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Abschluss eines Transportvertrages über diesen Auftrag durch den Dienstleister abzugeben. Dabei bestimmt der Auftraggeber einen Preis und Konditionen, die sofort von einem Dienstleister angenommen werden können. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftrag vor Annahme zu stornieren.

5.4 Direktvergabe

Nachdem ein Auftrag im Bieterverfahren nicht vergeben worden ist, hat ein Auftraggeber die Möglichkeit, den Transportauftrag per Direktvergabe an Dienstleister zu vergeben. Im Rahmen der Direktvergabe tritt der Auftraggeber direkt mit einem/einzelnen Dienstleister/n über die ONLOGIST-Plattform in Verbindung.

5.5 Weitergabe von Transportaufträgen durch Dienstleister

Die Weitergabe eines Transportauftrags durch einen Dienstleister an einen anderen bei ONLOGIST registrierten und vom jeweiligen Auftraggeber freigeschalteten Dienstleister (die Freischaltung gewährleistet, dass auch dieser in der Lage ist, sämtliche Anforderungen an den Transportauftrag zu erfüllen) ist möglich, wenn sich der freigeschaltete Dienstleister hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt und der Auftraggeber vor Ausführung des Auftrags diesen nicht storniert. Sofern ein Dienstleister nicht in der Lage ist, den vereinbarten Transportauftrag selbst auszuführen oder diesen an einen anderen, vom jeweiligen Auftraggeber freigeschalteten Dienstleister weiterzugeben bzw. auch der nachfolgende Dienstleister nicht in der Lage ist, den vereinbarten Transportauftrag auszuführen, ist der Transportauftrag umgehend zu stornieren. Der Auftraggeber wird von ONLOGIST über die Stornierung informiert. ONLOGIST weist die Dienstleister darauf hin, dass im Falle der Stornierung Vertragsstrafen/ Schadensersatzansprüche, deren Höhe von dem Zeitpunkt der Stornierung abhängig sein kann, im Vertragsverhältnis zu den Auftraggebern entstehen können.

5.6 Als Betreiberin einer Vermittlungsplattform ist es für ONLOGIST wichtig, dass die über die ONLOGIST-Plattform zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister abgeschlossenen Transportgeschäfte im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen und diese Parteien sich möglichst zur gegenseitigen Zufriedenheit von diesen an ihre vertraglichen Verpflichtungen halten und diese gewissenhaft erfüllen..

Zu Informationszwecken wird darauf hingewiesen, dass zur gewissenhaften Umsetzung eines Transportauftrags u.a. die ordnungsgemäße Erstellung eines Annahme- und Übergabeprotokolls von Fahrzeugen, sowie ein angemessenes Verhalten von Dienstleistern im Rahmen der Regulierung von Schadensfällen gehört, insbesondere die gewissenhafte Dokumentation der schadensverursachenden Ereignisse. Branchenübliche Maßnahmen zur Erhöhung von Rechtssicherheit in einem Schadensfall sind: Aufbewahrung des Übernahme- und Abgabeprotokolls betreffend das Fahrzeug, Einholung eines Polizeiberichtes, Erstellung eines Schadenprotokolls, fotografisches Festhalten des Schadens, Einholung von Sachverständigengutachten, Aufbewahrung einer Reparaturrechnung.

5.7 ONLOGIST bietet Auftraggebern die Möglichkeit, die technischen Funktionen der ONLOGIST-Plattform durch ONLOGIST selbst bedienen zu lassen, z.B. im Rahmen der Platzierung von Transportaufträgen. Hierbei führt ONLOGIST ausschließlich die von dem jeweiligen Auftraggeber übertragenen technischen Support-Tätigkeiten aus und hat insbesondere keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung gegenüber den Dienstleistern.

6 Provision

6.1 Die Registrierung bei ONLOGIST ist für Dienstleister kostenlos. Es fallen keine Gebühren für die Abgabe von Geboten, Angeboten und Annahmeerklärungen auf einen vom Auftraggeber eingestellten Transportauftrag an.

Kommt es über die ONLOGIST-Plattform zum Abschluss eines Transportvertrages zwischen Auftraggeber und Dienstleister, ist der Dienstleister ONLOGIST zur Zahlung einer Provision verpflichtet (vgl. Ziff. 6.2 ff.).

6.2 Dienstleister sind verpflichtet, an ONLOGIST für jeden über die ONLOGIST-Plattform generierten Umsatz (u.a. Vergütungsansprüche für durchgeführte Transportaufträge, in Rechnung gestellte Storno-Kosten etc.; zusammenfassend „Zahlungsansprüche“) eine Provision gemäß jeweils aktueller, auf der ONLOGIST-Plattform hinterlegter Gebührentabelle von ONLOGIST zu zahlen. Der Provisionsanspruch entsteht dem Grunde nach mit Abschluss des Transportvertrags zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber und wird mit Abtretung des jeweiligen Zahlungsanspruchs des Dienstleisters an den Factor entsprechend den mit dem Factor vertraglich vereinbarten Bedingungen fällig,. Ziffer 3.8 ist zu beachten.

6.3 ONLOGIST sendet dem Dienstleister eine Rechnung über die angefallene Provision an die vom Dienstleister bei seiner Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu. Der fällige Betrag wird vom Factor nach Abtretung des Zahlungsanspruchs des Dienstleisters gegen den Auftraggeber und ggf. Verrechnung mit einem etwaig vom Versicherer gegen den Dienstleister bestehenden und an den Factor abgetretenen Anspruch beglichen.

Neben der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung i.S.v. Ziff. 7.2 ist ONLOGIST berechtigt, den Account eines Dienstleisters zu sperren, solange sich dieser in Zahlungsverzug befindet. Es wird darauf hingewiesen, dass dies nicht im Falle von Pflichtverletzungen des beauftragten Factors gilt.

6.4 Bei der Berechnung des Provisionsanspruchs auf Basis des Zahlungsanspruchs bleiben etwaige Verrechnungen (i) des Auftraggebers mit Gegenansprüchen (z.B. wegen der Beschädigung eines zu überführenden Fahrzeugs o.ä.) und (ii) des Factors (z.B. aufgrund der Inanspruchnahme von Versicherungsschutz) ggü. dem Dienstleister außer Betracht.

6.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ONLOGIST vorbehalten.

7 Vertragslaufzeit und Kündigung, Sperrung von Accounts, Unzulässige Aktivitäten

7.1 Der Vermittlungsvertrag zwischen ONLOGIST und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung des von ONLOGIST für den Dienstleister errichteten Accounts i.S.d. Ziff. 4.1 zustande. Mit Registrierung bestätigt der Dienstleister, dass er bei Abschluss des Vermittlungsvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Dienstleiser hat ONLOGIST ohne Aufforderung unverzüglich anzuzeigen, wenn er keine entsprechende gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit mehr ausübt. In diesem Fall steht ONLOGIST ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vermittlungsvertrags zu.

7.2 Kündigung 

Der Vermittlungsvertrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die Beachtung einer Kündigungsfrist ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausstehende, über die ONLOGIST-Plattform vermittelte, Transportaufträge sind auch angesichts einer ordentlichen Kündigung noch vertragsgemäß über die ONLOGIST-Dienste abzuwickeln.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der ONLOGIST zur fristlosen Kündigung des Vermittlungsvertrages berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Dienstleister die ONLOGIST-Dienste für missbräuchliche Zwecke oder für sitten- bzw. rechtswidrige Handlungen, Inhalte oder vertragswidrig in Anspruch nimmt oder in den sonstigen in diesen AGB vorgesehenen Fällen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung, insbesondere einer solchen aufgrund fehlender Zuverlässigkeit des Dienstleisters für die Durchführung von Transportaufträgen, hat ONLOGIST das Recht, sämtliche ausstehenden Transportaufträge des betreffenden Dienstleisters in Absprache mit den Auftraggebern umgehend zu stornieren und anderweitig zu vergeben. ONLOGIST wird den Dienstleister im Rahmen der Kündigung aus wichtigem Grund über die Stornierung etwaig an den betreffenden Dienstleister vergebener Aufträge informieren. Ein Vergütungsanspruch des Dienstleisters besteht insoweit nicht.

Des Weiteren wird ONLOGIST den Dienstleister im Falle der außerordentlichen Kündigung als Vertragspartner registrieren, der in Zukunft von dem Zugang zu der ONLOGIST-Plattform ausgeschlossen wird (Aufnahme in die Blacklist): 

ONLOGIST weist darauf hin, dass mit dem Factor eine Exklusivität in Bezug auf die ONLOGIST-Plattform dahingehend vereinbart worden ist, dass sofern ein Auftraggeber Aufträge über die ONLOGIST-Plattform vergibt, der Factor aufgrund der hohen prozessualen Komplexität der Verknüpfung mit ONLOGIST nur solche gegen einen Auftraggeber gerichtete Forderungen ankauft, die entweder auf Grundlage von Aufträgen, die über die ONLOGIST-Plattform vermittelt wurden entstanden sind oder die direkt von einem Dienstleister an den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Zum Ankauf anderer Forderungen als die vorbenannten (z.B. eine Forderungsverkauf über diesen Factor mittels einer Plattformen Dritter) ist dieser Factor somit nicht befugt (Exklusivität). Dies gilt noch für 12 Monate gerechnet ab Beendigung dieser Vereinbarung und nach ausdrücklicher Bestätigung des Dienstleisters in Textform, dass sämtliche Forderungen aus den von ONLOGIST vermittelten Aufträgen erfüllt sind.

7.3 Alle Kündigungen haben in Textform (§ 126 b BGB) zu erfolgen.

7.4 Nach Beendigung dieses Vertrages kann der Dienstleister die ONLOGIST-Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen. Bei bereits laufenden Transportaufträgen können die ONLOGIST-Dienste vom Dienstleister hierfür noch bis zur Beendigung des Transportauftrages genutzt werden.

7.5 ONLOGIST ist als Plattform darauf angewiesen, mit zuverlässigen und integren Nutzern zu kooperieren. Unzuverlässigkeit oder unangemessenes oder sogar gesetzes- oder vertragswidriges Verhalten der Dienstleister gefährden die Reputation der ONLOGIST-Plattform und stellen einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vermittlungsvertrages dar. Deshalb behält sich ONLOGIST vor, die Nutzung der ONLOGIST-Dienste einzuschränken und die persönlichen Accounts eines Dienstleisters, bzw. der Mitarbeiter eines Dienstleisters vorübergehend oder dauerhaft sperren und den Vermittlungsauftrag u.U. außerordentlich zu kündigen, sofern seitens ONLOGIST die berechtigte Annahme besteht, dass der Dienstleister nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für die Abwicklung von Transportaufträgen besitzt. Berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Dienstleisters bestehen insbesondere dann, wenn der Auftraggeber in nachvollziehbarer Weise die Abwicklung eines oder mehrerer Transportaufträge durch einen Dienstleister gegenüber ONLOGIST aufgrund der Verletzung branchenüblicher (Verhaltens-) Standards bei der Ausführung von Transportaufträgen reklamiert. Reklamationen erfolgten in der Vergangenheit u.a. in den folgenden Situationen:

  • Nichterscheinen des Dienstleisters (weder in eigener Person noch eines gestellten Ersatzfahrers/Dienstleisters) trotz Beauftragung (no-shows);

  • unangemessenes Verhalten, insb. Kunden u. Auftraggebern gegenüber, wiederholt unangemessenes Auftreten (Kleidung etc.) sowie rassistisches oder sexistisches Verhalten;

  • Dienstleister oder dessen Mitarbeiter ist bei einem Auftraggeber auf der sog. Watchlist;

  • Fahrzeug wurde nicht auf direktem Weg überführt u./o. über Nacht behalten;

  • Behinderung einer ordnungsgemäßen Schadensabwicklung durch Außerachtlassen von Sorgfaltspflichten (Einholen eines Polizeiberichts etc.; vgl. Ziff. 5.7);

  • Wiederholte Unpünktlichkeit gegenüber einem Auftraggeber;

  • der Dienstleister versäumt es wiederholt einen durchgeführten Transportauftrag rechtzeitig auf der ONLOGIST-Plattform als „ausgeliefert“ zu markieren (vgl. hierzu oben Ziff. 3.5);

  • Wiederholtes Überschreiten von vereinbarten Kilometern, i.e. Mehrkilometer;

  • Mehrkilometer ohne sachliche Begründung;

  • der Dienstleister storniert über 5% der durch ihn angenommenen Transportaufträge;

  • bewusste Falschangaben bzw. keine Angaben von Kennzeichen, Uhrzeiten und Kilometern auf der ONLOGIST-Plattform;

  • Dienstleister lässt andere für sich fahren, die nicht bei ONLOGIST registrierte Ersatzfahrer sind;

  • Unterlassen der Betankung des Überführungsfahrzeugs (sofern vereinbart) und oder wiederholte Versäumnisse in diesem Zusammenhang;

  • Tankbeleg wird wiederholt Brutto in Rechnung gestellt, obwohl Nettobetrag angegeben werden muss (besonders bei Kleinunternehmern);

  • Mangelnde Erreichbarkeit des Dienstleisters für den Auftraggeber während der Durchführung von Aufträgen;

  • Wiederholtes Vergessen der Mitnahme von Auftragsbestätigungen; Weigerungshaltung beim erforderlichen Ausfüllen von Protokollen;

  • Auftragsdurchführung unter Einfluss von Drogen;

  • wiederholte Inrechnungstellung von Zusatzkosten, für die der Auftraggeber vertraglich nicht aufkommen muss;

  • Nichteinhalten von Abrechnungsfristen.

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages besteht auch, wenn die Schadenquote (=Verhältnis der Summe der von dem Dienstleister an den Partner-Versicherer gezahlten Versicherungsprämie zu dem Gesamtbetrag der durch den Partner-Versicherer insofern regulierten Schäden) 80% oder mehr beträgt.

7.6 Die Inhalte und Informationen auf der Website portal.onlogist.com (unter anderem Meldungen, Daten, Informationen, Text, Fotos, Grafiken, Videos, Karten, Symbole, Software, Code oder anderes Material) sowie die für die Bereitstellung dieser Inhalte und Informationen verwendete Infrastruktur stehen im Eigentum von ONLOGIST. Der Dienstleister stimmt zu, dass er keine von der oder über die Website portal.onlogist.com erhaltenen Informationen, Softwareprogramme, Produkte oder Services ändert, kopiert, verteilt, übermittelt, anzeigt, vorführt, vervielfältigt, veröffentlicht, lizenziert, überträgt, verkauft, weiterverkauft oder hiervon Bearbeitungen erstellt. Weiterhin stimmt der Dienstleisterhiermit zu, Folgendes zu unterlassen:

  • Überwachen oder Kopieren von Inhalten oder Informationen der Website onlogist.com oder Zugriff auf diese mithilfe von Robotern, Spidern, Scrapern oder anderen automatisierten Mitteln oder über irgendeinen manuellen Prozess zu irgendwelchen Zwecken ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der ONLOGIST;

  • Benutzung von automatischen Ausleseprogrammen ("robots");

  • Durchführen von Aktionen, die darauf abzielen eine unangemessene oder unverhältnismäßig hohe Belastung für die Infrastruktur von ONLOGIST, insbesondere der ONLOGIST-Plattform herbeizuführen oder eine solche zu verursachen;

  • Erstellen von Deep-Links auf irgendeinen Teil der Website portal.onlogist.com zu irgendeinem Zweck ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von ONLOGIST;

  • Erstellen von "Frames" oder Spiegeln von einem Teil der Website portal.onlogist.com oder deren auf sonstige Weise durchgeführte Integration in eine andere Website ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von ONLOGIST oder

  • Versuch, Softwareprogramme, die von ONLOGIST in Verbindung mit der Website portal.onlogist.com oder den Services verwendet werden, zu ändern, zu übersetzen, anzupassen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln.

Zuwiderhandlungen werden mit Vertragsstrafe i.H.v. mindestens EUR 10.000 je Zuwiderhandlung geahndet. Der Account des Dienstleisters wird dauerhaft gesperrt.

ONLOGIST behält sich vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Dem Dienstleister wird zugestanden ggf. einen geringeren Schaden nachzuweisen.

8 Haftung

8.1 Die Erteilung von Aufträgen und deren Durchführung liegt allein in der Verantwortung der Parteien des Transportvertrags, auch wenn und soweit ONLOGIST in diesem Zusammenhang auf Wunsch einer Partei tätig wird. Die Haftung von ONLOGIST, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die ONLOGIST, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten (sog. Kardinalspflichten) fahrlässig herbeigeführt haben. Kardinalspflichten im Sinne dieser Norm sind insbesondere solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2 ONLOGIST haftet auch dann, wenn sie, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft das Leben, den Körper oder die Gesundheit des Dienstleisters oder einer Person verursacht haben, die in den Schutzbereich des Vertrages miteinbezogen ist.

8.3 Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht haftet ONLOGIST nur für den unmittelbaren, vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden; die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf EUR 50.000,- je Schadensfall.

8.4 ONLOGIST übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die dem Dienstleister entstehen, weil der Auftraggeber seine dem Dienstleister gegenüber bestehende Verpflichtung zur Abgabe ausschließlich wahrheitsgemäßer und sachlicher Bewertungen verletzt hat. Entsprechendes gilt für sämtliche Schäden, die dem Dienstleister durch die automatisiert durchgeführte Bewertung seitens der Plattform ONLOGIST gemäß Ziff. 3.5 entstehen.

8.5 Eine weitere Haftung von ONLOGIST ist dem Grunde nach ausgeschlossen.

9 Datenschutz und Datensicherheit

9.1 Beide Vertragsparteien werden im Rahmen der Abwicklung der Verträge die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die des Telemediengesetzes beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes gemäß Art. 31 Absatz 4 DS-GVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Ohne Einwilligung der Betroffenen, z.B. Mitarbeiter des Dienstleisters, wird ONLOGIST Bestands- und Nutzungsdaten des Dienstleisters nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich und durch das berechtigte Interesse gem. Art. 6 Absatz 1 lit. f) DS-GVO gedeckt ist.

9.2 Ohne die Einwilligung von Betroffenen, z.B. Mitarbeitern des Dienstleisters, wird ONLOGIST personenbezogene Daten der Betroffenen nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

9.3 Der Dienstleister hat jederzeit die Möglichkeit, die über ihn gespeicherten Daten abzurufen, diese zu ändern oder von ONLOGIST löschen zu lassen. Das Recht zur Löschung gilt nicht, soweit (i) die Daten für gesetzlich zulässige Zwecke aufbewahrt werden müssen und (ii) ONLOGIST nach Sperrung des Accounts eines Dienstleisters aus berechtigtem Interesse die entsprechenden Daten, insbesondere zwecks Individualisierung des Account-Inhabers, notwendigerweise benötigt, z.B. um zukünftige Registrierungen durch den gesperrten Dienstleister zu verhindern (Führen einer sog. Black List). Im Übrigen wird auf Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 Absatz 1 DS-GVO und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die gesonderte, vom Dienstleister bei seiner Registrierung zu akzeptierende Datenschutzerklärung verwiesen, die jederzeit auf der ONLOGIST-Plattform für den Dienstleister abrufbar ist.

9.4 Der Dienstleister stellt sicher, dass er zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter und oder sonstiger von ihm beauftragter natürlicher Personen durch ihn selbst oder durch ONLOGIST nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, und stellt im Falle eines Verstoßes ONLOGIST von Ansprüchen Dritter frei.

10 Geheimhaltung

10.1 Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von der jeweils anderen Partei zugehen oder bekanntwerden sowie den Inhalt dieser AGB strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Diese Pflichten bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Verkörperungen der von der jeweils anderen Vertragspartei erteilten vertraulichen Informationen und alle auf der Grundlage solcher Informationen erstellten Unterlagen, Analysen, Studien, Bewertungen, Notizen u. ä. soweit tatsächlich möglich zu vernichten. In Datenverarbeitungsanlagen gespeicherte Daten werden nach Vertragsbeendigung auf Verlangen des Dienstleisters anonymisiert. ONLOGIST und der Dienstleister werden angemessene Vorkehrungen treffen, um einen Zugriff unbeteiligter Dritter auf diese Informationen oder Unterlagen zu verhindern. Eine Vervielfältigung und/oder Weitergabe überlassener Unterlagen ist lediglich für die unmittelbare Zusammenarbeit erlaubt.

10.2 Informationen, Unterlagen sowie diese AGB dürfen nur für Zwecke der Durchführung des zwischen ONLOGIST und dem Dienstleister zustande kommenden Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter und Subunternehmen weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter und Subunternehmen sind schriftlich unmittelbar zugunsten der Parteien zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten. Die jeweilige Partei kann eine Kopie der Verpflichtungserklärung verlangen.

Vorstehendes gilt insbesondere für die Weitergabe von Daten des Dienstleisters im Rahmen der Abrechnung von erfolgreich durchgeführten Transportaufträgen an den Factor (vgl. Ziff. 3.6 und 4.9) über eine Softwareschnittstelle. Der Dienstleister ist mit der Datenweitergabe an den Factor über eine Softwareschnittstelle gemäß Ziff. 4.9 einverstanden.

10.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß der Parteien beruht, oder die die empfangende Partei von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.

11 Kommunikation

11.1 Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass ONLOGIST ihm gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen, Benachrichtigungen, Rechnungen sowie sonstige Informationen über die ONLOGIST-Dienste und Informationen im Zusammenhang mit diesen AGB durch Übersendung einer E-Mail an die vom Dienstleister angegebene E-Mail-Adresse mitteilen kann. Der Dienstleister erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass elektronische Benachrichtigungen die gleiche Bedeutung und Wirkung haben wie auf Papier gedruckte Kopien. Solche Benachrichtigungen gelten 24 Stunden nach Übersendung der E-Mail als zugegangen, es sei denn ONLOGIST erhält Nachricht darüber, dass die E-Mail nicht zugegangen ist.

Außerdem erklärt sich der Dienstleister damit einverstanden, dass ONLOGIST für eine effektive Bearbeitung der Registrierung des Dienstleisters sowie der weiteren Zusammenarbeit mit dem Dienstleister im Rahmen der Inanspruchnahme der ONLOGIST-Dienste (z.B. Rechnungslegung) telefonisch Kontakt zu dem

Dienstleister aufnimmt.

11.2 Aus diesem Grund ist der Dienstleister verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jederzeit zumindest eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer bei ONLOGIST hinterlegt sind. ONLOGIST übernimmt keine Haftung für den Fall, dass

die einzige von dem Dienstleister angegebene E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer ungültig ist oder er die E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer geändert hat, ohne ONLOGIST hierüber zu informieren.

12 Höhere Gewalt

12.1 ONLOGIST ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

12.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von ONLOGIST nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

12.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

13 Einhaltung arbeits-/sozialversicherungsrechtlicher Standards

Die Integrität der auf dem ONLOGIST-Portal registrierten Auftraggeber und Dienstleister ist erklärtes Ziel von ONLOGIST. Insofern legt ONLOGIST gesteigerten Wert darauf Transportaufträge nur an solche Dienstleister zu vermitteln, die eine sozial- und gesetzeskonforme Unternehmensorganisation pflegen.

Vor diesem Hintergrund verpflichten sich Dienstleister zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmern. Insbesondere sichert ein Dienstleister mit Abgabe eines Angebots folgendes zu:

13.1 MiLoG 

Der Dienstleister zahlt seinen Arbeitnehmern den für die jeweilige Branche gesetzlich geltenden Mindestlohn. Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer. Der Dienstleister hält sämtliche Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in seiner jeweils gültigen Fassung ein und sichert zu, nur Nachunternehmer einzusetzen, die den Mindestlohn zahlen und vertraglich zusichern, dass der Mindestlohn auch von evtl. eingeschalteten Nachunternehmern gezahlt wird und diese zudem im Nachunternehmervertrag hierzu verpflichtet werden.

13.2 Sozialversicherung 

Der Dienstleister kommt seinen Beitragsverpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß nach und setzt nur Nachunternehmer ein, die ihm gegenüber die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen vertraglich zusichern.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Alle Leistungen der ONLOGIST finden jeweils auf Grundlage der aktuellen AGB von ONLOGIST statt. Für erfolgte Leistungen gelten die im Zeitpunkt der Auftragsvermittlung jeweils geltenden AGB. ONLOGIST ist berechtigt, die zugrundeliegenden AGB sowie die Gebührentabelle von ONLOGIST (welche Gegenstand dieser AGB ist) jederzeit zu ändern. ONLOGIST wird den Dienstleister im Rahmen seines Logins auf der ONLOGIST-Plattform diesbezüglich unterrichten. Der Dienstleister ist berechtigt, auf Grund einer solchen Änderung der AGB den Vermittlungsvertrag innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme außerordentlich zu kündigen, sofern er den geänderten AGB nicht zustimmt. Stimmt der Dienstleister einer solche Änderung innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme nicht zu, so gelten ohne Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts die AGB als durch den Dienstleister akzeptiert.

14.2 Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126 b BGB). Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

14.3 ONLOGIST hat zudem das Recht, die (produktspezifischen) Leistungen und diesbezügliche Beschreibungen zu ändern. Dieses gilt insbesondere, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Dienstleister hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen (produktspezifischen) Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen ONLOGIST zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern. ONLOGIST kann zudem das Leistungsspektrum und die entsprechende Leistungsbeschreibung der Weiterentwicklung der Software der ONLOGISTPlattform dem technischen Fortschritt anpassen. ONLOGIST kann auch im Übrigen seine Leistungen anpassen, wobei in Fällen, in denen durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Dienstleisters verletzt werden, der Dienstleister berechtigt ist, auf Grund einer solchen - 23 - Änderung das Vertragsverhältnis mit ONLOGIST insgesamt innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnisnahme von der Änderung außerordentlich zu kündigen. Ohne Ausübung dieses außerordentlichen Kündigungsrechts gelten die Änderungen als durch den Dienstleister akzeptiert.

14.4 ONLOGIST ist berechtigt, alle ihre Rechte nach diesen Bedingungen an Dritte zu übertragen. Der Dienstleister erklärt sich bereits jetzt mit der Abtretung einverstanden. Seine Rechte oder Pflichten nach diesem Vertrag darf der Dienstleister nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ONLOGIST an Dritte abtreten.

14.5 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg.

14.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters finden keine Anwendung.

14.7 Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Falle bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

 

Stand: 11/2021